Nachtrag: Verschiedenes zum Datenschutz

Mittwoch, 24. August 2005

Auch in Deutschland ist nicht alles bestens, aber es gibt immerhin die Möglichkeit, gegen unerwünschte Adreßweitergabe vorzugehen. Ist auch gar nicht so schwer, man lädt sich einfach den T5F (Thomas’ Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen) herunter, in dem findige Menschen alle relevanten Paragraphen des Datenschutzgesetzes zu einem Brief zusammengefaßt haben, in den man nur noch die Absender- und die Adresse des Unternehmens einträgt.

Das macht richtig Spaß: erstens müssen die Unternehmen natürlich die Adreßdaten löschen, man erfährt aber außerdem, woher sie diese erhalten haben und kann das ganze dann fortsetzen. Söllten die Unternehmen nicht oder nicht adäquat antworten, kann man das ganze dann zum Datenschutzbeauftragten weiterleiten. Die scheinen dann so richtig eins auf den Deckel zu kriegen, die Briefe die wir auf eine Nachfrage des Datenschutzbeauftragten hin erhielten, waren sehr kleinlaut.

Von Robinsonlisten halten wir nichts: damit wird das System der Datenweitergabe ja quasi legitimiert, indem die Unbequemen bequem aussortiert werden können und bei den anderen fröhlich weitergesammelt wird.

Wenn man das Robinson-System weiterspinnt, kommt man auf den Gedanken, daß die Wirtschaft eine Datenbank einrichtet, in der alle eingetragen werden, die schonmal einen T5F geschrieben haben und die dann keine Werbung mehr bekommen, weil sie sowieso Stunk machen. Das wäre zwar hochgradig illegal, aber nicht unmöglich.

Auch interessant: die Verknüpfung zwischen den verschiedenen Datenbanken geschieht über den Schlüssel {Vorname, Nachname, Geburtsdatum}. Daher söllte man schon mißtrauisch werden, wenn in nichtstaatlichen Formularen das Geburtsdatum zwingend angegeben werden muß.

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