Ohne Gott und Sonnenschein …

Mittwoch, 30. September 2009

Man mag ja Kreuze in Klassenzimmern für eine Form der Indoktrination halten, aber daß jemand vor Gericht ziehen muß, weil er in den Schulpausen beten möchte und CDU, SPD und Grüne dann das Urteil schelten, weil es zu Parallelgesellschaften führen würde, zeigt doch ein ganz eigenartiges Verständnis von Toleranz.

Immerhin: Linkspartei und Kirchen wissen, was sich gehört.

2 Responses to “Ohne Gott und Sonnenschein …”

  1. ... says:

    Deutschland ist ein säkulärer Staat, in dem *offiziell* die Trennung von Kirche und Staat gilt. Das muss auch für staatiche Schulen gelten. Genau wie meiner Meinung nach ein wie auch immer gearteter Religionsunterricht nichts an der Schule zu suchen hat, so haben auch extra Gebetsräume dort nichts zu suchen.
    Übrigens ist es ein Irrglaube, ein Moslem sei 5x am Tag verpflichtet, zu festen Zeiten zu beten. Es gibt nämlich klar formulierte Ausnahmen davon, z.B. sind Muslime von der Gebetspflicht befreit, die zu den festen Zeiten aus beruflichen – oder schulischen Grünen nicht beten können. Das Gebet kann dann problemlos nach Beendigung der Arbeit verrichtet werden.

    Aber mal umgekehrt – hätte ein strenggläubiger Christ mit der selben Klage auf einen eigenen Gebetsraum wohl Erfolg gehabt?

    • ozean says:

      Zwei Punkte:

      (1) Es geht um die religiösen Praktiken eines Schülers, also nicht um Religion, die von der Schule und ihren Vertretern (als einer staatlichen Institution) präsentiert wird. Deswegen ist das Kreuz an der Wand etwas völlig anderes, als das Beten eines Schülers.

      (2) Es wurde kein „extra Gebetsraum“ eingerichtet. Dem Schüler wurde nur die Möglichkeit gegeben, in einem sonst anders genutzten Raum zu beten. Der Raum selbst ist also nicht verändert worden, er ist jetzt nicht von staatlich-institutioneller Seite als religiöser Raum definiert.

      Alles andere in diesem Kommentar sehe ich als bloße Polemik, die mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hat – insbesondere die Schlussbemerkung.

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