An das Internet

Donnerstag, 18. Januar 2007

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Alice,

mit Sorge lese ich bei Telepolis, daß Hansenet/Alice die IP-Verbindungsdaten bei Flatrates für fünf Tage speichert.

Nach einem Urteil des BGH sind Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen zu löschen, sobald die Verbindung getrennt wird. Ich bitte Sie, mir zu erläutern, warum Sie dennoch weiterhin Verbindungsdaten aufbewahren und fordere Sie auf, dies in Zukunft zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Stralau

3 Responses to “An das Internet”

  1. Krille says:

    Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 90 sind die Anbieter von Telekommunikationsdiensten (hier Internet) verpflichtet die Rufnummern (hier IP Adressen) den Sicherheitsbehörden verfügbar zu machen, um Straftaten über das Internet zurückverfolgen zu können. Daran wird’s wohl liegen.

    • stralau says:

      Hallo Krille,

      Dein Kommentar ist leider zuerst im Spam-Ordner gelandet. Ich weiß auch nicht, was ich da machen kann – ich konnte auch selbst schon manchmal nicht kommentieren. Bitte immer eine Mail schicken, wenn das passiert.

      TKG §90 behandelt den Mißbrauch von Sendeanlagen.

      In §111 steht, daß für die Sicherheitsbehörden die Vertragsdaten inklusive Rufnummern vorgehalten werden müssen. Ich bezweifle, daß Rufnummern IP-Adressen gleichgesetzt werden können, zumal ja das Amtsgericht Darmstadt 2005 entschieden hat, daß nach §6 TDDSG deren Speicherung unzulässig ist.

  2. Krille says:

    Sowas. Haben die da oben einfach 2004 den Paragraphen geändert, ohne mir bescheid zu sagen. – Aber es ist wirklich so: Provider müssen die vergebenen IP-Adressen speichern. Sagst Du in Darmstadt bescheid? ;-)

    Wie lange die IP-Adressen aufbewahrt werden müssen, das ist meines Wissens lustiger Weise nicht geregelt.

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