Wer seine Aggressionen nicht im Griff hat, …
Montag, 12. Januar 2009… sollte vielleicht lieber S-Bahn als Auto fahren. Es ist nämlich so: es schickt sich nicht und ist nicht erlaubt, Fahrradfahrer anzuhupen, zu bedrängen oder — am gefährlichsten — zu dicht zu überholen. Nie.
Zur Erinnerung: Hupen ist innerorts ausschließlich erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen. In Berlin gibt es fast keine Stelle, an der Fahrradfahrer auf der Fahrbahn ohne Spurwechsel überholt werden können.
Fahrradwege, die nicht geräumt sind, sind natürlich nicht benutzungspflichtig. Solche, die nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind (blaues Schild + gleiche Vorfahrtsregeln wie parallellaufende Straße), auch nicht.
Und selbst wenn ein Fahrradfahrer einen benutzungspflichtigen Fahrradweg nicht benutzt, ist er zwar im Unrecht, hat aber erstens meist Gründe, die nicht sofort einsichtig sind (mögliche Konflikte mit rechtsabbiegenden Autofahrern, die nicht aufpassen; mögliche Konflikte mit Fußgängern; Scherben auf dem Weg, schlechte Pflasterung). Zum anderen ist das noch kein Grund, ihn und den Straßenverkehr deswegen zu gefährden.
Idioten.
…soll ich mal raten was Dir passiert ist….
Gleich verklagen:
Schadenersatz bei Unfall nach grundlosem Hupen
Hupen ohne direkte Gefahrensituation ist Nötigung.Verursacht ein Autofahrer durch grundloses Hupen einen Unfall, so kann der Nötiger auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt werden.
Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil. (Az.: 32 C 3625/06-48)
http://www.sachverstaendigenbuero-menebroecker.de/1987670.htm
Nein, ist zum Glück nichts schlimmes passiert, aber auch nur, weil ich so umsichtig war. Schlimm ist, daß man von solchen Menschen, die die Verkehrsregeln nicht kennen, zusätzlich noch an der nächsten Ampel beschimpft wird.