Spätabtreibungen behinderter Kinder

Dienstag, 17. März 2009

Der Kompromiß zum § 218 von 1995 hat — zusammen mit den Möglichkeitn und Unzulänglichkeiten der pränatalen Diagnostik — zu einer Verschlimmerung der Lage behinderter Embryos geführt: Spätabtreibungen werden häufiger durchgeführt. Der Anteil der Geburten von Kindern mit Down-Syndrom ist um 90% gesunken. Verschärft wird die Situation dadurch, daß Ärzte für das Leben mit einem behinderten Kind haftbar gemacht werden können, wenn sie nicht zu einer Abtreibung raten.

Im Bundestag findet zur Zeit eine Debatte über mehrere fraktionsübergreifende Anträge zu diesem Thema statt. Die letzte Diskussion zu diesem Thema fand vor vier Jahren statt, was schade ist, denn immer kurz vor den Wahlen wird es wohl kaum eine Entscheidung geben.

Oliver Tolmein hat eine sehr interessante Zusammenfassung der vorliegenden Stellungnahmen verfaßt.

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