Der Passierschein A 38

Donnerstag, 23. Dezember 2010

Das Amt argumentiert unlogisch!

Vielleicht hätte ich Logik nicht erwarten sollen, die Sache ist jedenfalls so: Für einen Wohnberechtigungsschein, den man braucht, um in staatlich geförderte Wohnungen einzuziehen, muß man nachweisen, daß das Familieneinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Das Problem dabei: bei Freiberuflern, die nicht mehr arbeiten, wendet das Amt das Einkommen des letzten Steuerbescheids an, der sich auf Einkommen von vor 1 1/2 Jahren bezieht. Falls man jetzt (zum Beispiel wegen Kindererziehung) nichts mehr verdient, möge man das bitte nachweisen.

Die Frage ist nur, wie.

3 Responses to “Der Passierschein A 38”

  1. angela says:

    Du bist doch sicher abgemeldet beim Finanzamt, vielleicht gibt es dort darüber einen Vermerk.

    Evtl. auch Kontoauszüge?

    Zeugenaussagen?

    Viel Glück! Auf Stralau gibt es solche Wohnungen eher nicht, oder?

  2. stralau says:

    Doch, in Stralau gibt es einige Sozialwohnungen. Und als Freiberufler muß man sich beim Finanzamt weder an- noch abmelden.

  3. Johannsen says:

    @angela: Zweiter Förderweg hieß damals das Zauberwort – und dafür braucht man ebenfalls einen WBS. Palmkernzeile, Jungestr., Fischzug, Rundbau etc. wurden seinerzeit größtenteils so vermietet… Dürfte heute nicht viel anders sein.

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