Die Nicht-Kampagne der Taz
Mittwoch, 29. August 2007Kampagnenjournalismus ist unangenehm, kommt aber immer wieder vor.
Wer von den Rechten redet, soll aber von den Linken nicht schweigen. Die Sache ist hier allerdings versteckter: Artikel, die hätten geschrieben werden müssen, sind nicht erschienen.
Was ist geschehen?
Sven Hüber war von 1985 bis zum Zusammenbruch zur Wende Politoffizier im Grenztruppenregiment 33 (Berlin-Treptow). Inzwischen ist er als Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei für die Einstellungen zuständig. (Das ist i.ü. kein Einzelfall, hört man — die Erfahrungen der DDR-Grenzer werden wohl weiterhin gern bei der Abwehr von Flüchtlingen genutzt). Sven Hüber, der sich u.a. für Hubschraubereinsätze gegen Sprayer einsetzt und dessen Leben in der DDR durch eine Homestory des WDR-Schulfernsehens beleuchtet wurde, fühlte sich in einem anderen Werk zu unrecht benannt:
Roman Grafe, der als Autor u.a. für die Süddeutsche Zeitung arbeitet, hat 2006 das Buch „Deutsche Gerechtigkeit“ über die juristische Aufarbeitung der DDR-Regierungskriminalität in den Neunziger Jahren veröffentlicht. In diesem Buch wird Hüber als ehemaliger Politoffizier namentlich genannt. Hüber jedoch wollte, daß so nicht über ihn berichtet wird und erreichte durch eine Klage vor dem Landgericht Berlin das Verbot des Buches. Dabei blieb es jedoch nicht: auch die Berichterstattung über das Urteil wurde mehreren Zeitungen verboten und am Ende sogar eine Solidaritätserklärung von Wolfgang Thierse und anderen Persönlichkeiten. Die ARD-Sendung Kontraste hält sich nicht daran, weil sie Hüber als Person der Zeitgeschichte und die Sache als zu wichtig für die Presse betrachtet und berichtet am 8. März dieses Jahres mit Namensnennung. Kurz darauf, am 19. März 2007 werden die Urteile vom Kammergericht Berlin aufgehoben.
Darüber ist vor einem halben Jahr in diversen Zeitungen von der Berliner Zeitung bis zur SZ prominent berichtet worden. Nur in der Jungen Welt und in der Taz läßt sich in den Archiven kein Wort finden. Zu einem Thema, das immerhin die Arbeit der Presse selbst fundamental betrifft. Gut, die Junge Welt wird von einem ehemaligen Stasi-Mann geleitet, da ist eine gewisse Einseitigkeit zu vermuten. Aber die Taz? Immerhin schreibt Johannes (Jony) Eisenberg hier regelmäßig über die Auswirkungen von Gerichtsurteilen auf die Pressefreiheit.
Der Schlüssel scheint bei Eisenberg selbst zu liegen. Er war Hübers Anwalt in den Prozessen gegen Grafe. Seine Kanzlei vertritt jedoch auch die Taz und die Junge Welt.
Es scheint, als nehme die Taz, deren Autor Eisenberg an anderer Stelle die Pressefreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht sehr wichtig ist, Rücksicht an falscher Stelle. Ärgerlich das.
Warum ich jetzt darauf komme? Bei Mein Parteibuch gab es immerhin im März und im April schon Texte zu Hüber/Grafe und Eisenberg. Ich bin durch die aktuelle Ausstellung im Schlesischen Busch überhaupt erst auf das Thema aufmerksam geworden.
tazache.
finger weg von meiner paranoia
[…] die der ehem. DDR-Politoffizier Sven Hueber gegen sein Buch angestrengt hat. War hier auch schon Thema: Die Taz, deren Anwalt auch Hueber vertritt, schweigt […]