PKZ
Freitag, 31. Juli 2009- DDR-Personalausweis: enthielt die Personenkennzahl
Heute, 23 Tage nach ihrer Geburt kam der erste an meine Tochter persönlich adressierte Brief (Hervorhebung im Original):
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen die Identifikationsnummer […] zugeteilt. Sie wird für steuerliche Zwecke verwendet und ist lebenslang gültig. Sie werden daher gebeten, dieses Schreiben aufzubewahren, auch wenn Sie derzeit steuerlich nicht geführt werden sollten.
[…]
In der DDR hatte jeder Bürger eine Personenkennzahl. Die PKZ wurde in der DDR 1970 eingeführt, aber auch schon im Dritten Reich gab es die sog. Reichspersonalnummer. Auch heute wird die PKZ noch verwendet, z.B. bei Anträgen auf Akteneinsicht bei der Stasi-Unterlagenbehörde.
Etwas erstaunt war ich, als es nach der Wende hieß, ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal sei mit dem bundesdeutschen Datenschutz nicht vereinbar. Dieser Ausdruck des Prinzips, daß auch staatliche Stellen nicht alles wissen dürfen, hat mir aber sehr gut gefallen — die westdeutsche Bewegung gegen die Volkszählung und das darauf folgende Urteil des Verfassungsgerichtes hatten gute Vorarbeit geleistet.
Man erschrickt also schon etwas, wenn der erste Brief an das Kind die Zuteilung einer lebenslang gültigen persönlichen Identifikationsnummer ist. Die Nutzung der Nummer für andere als steuerliche Zwecke kann zwar mit einer Geldbuße bis 10000 € geahndet werden. Sie ist aber auch ein Zeichen dafür, wie wenig wir noch in der Bundesrepublik von 1990 leben und wie viel Informationssammlung und Überwachung für unsere Kinder völlig normal sein wird, wenn sie nicht dafür sensibilisiert werden.