Worte an die Jugend
Freitag, 28. Oktober 2005Die Geschlechtsreife allein berechtigt noch nicht zur Inbetriebnahme der Geschlechtsorgane.
[Aus dem Gutachten der Bundesprüfstelle zur Indizierung einer Bravo-Ausgabe von 1972, via FAZ]
Die Geschlechtsreife allein berechtigt noch nicht zur Inbetriebnahme der Geschlechtsorgane.
[Aus dem Gutachten der Bundesprüfstelle zur Indizierung einer Bravo-Ausgabe von 1972, via FAZ]
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am Freitag, dem 28. Oktober 2005, um 10.36 Uhr veröffentlicht
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>> Bravo-Ausgabe von 1972
lol :D